Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES

Es gelten für sämtliche Geschäfte zwischen HARRYS Werbe- & Musikagentur und dem Kunden ausschliesslich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderweitige Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich anerkannt werden und bedürfen der Schriftform.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS

Erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur gilt ein Auftrag des Kunden als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. Unsere Angebote sind freibleibend.

 

3. LEISTUNGEN • HONORARE • RABATTE

 

3.1. Stundentarif
Die kreativen Dienstleistungen von HARRYS Werbe- & Musikagentur werden zum vereinbarten Nettostundensatz abgerechnet.

 

3.2. Projekt-Tarif
Dieser Tarif ist ein Fixpreis-Angebot für ein komplettes Projekt je nach Absprache. Es beinhaltet die grafische Arbeit inklusive den gewünschten Drucksorten oder Werbematerialien zum Fixpreis.

 

3.3. Honoraranspruch
Der Honoraranspruch der Agentur beginnt für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde und sofern nichts anderweitiges vereinbart wurde. Die Agentur ist berechtigt, für jede Auftragsarbeit eine halbe Stunde zum vereinbarten Stundentarif zu berechnen.

 

3.4. Vorschüsse und Anzahlungen
Zur Deckung eines Aufwandes ist die Werbeagentur berechtigt, Vorschüsse bzw. Anzahlungen zu verlangen. Bei Printprojekten ist eine Anzahlung in Höhe des gesamten Druckkostenbeitrages zu leisten, welcher bis zur Druckfreigabe auf dem Konto des DRUCKGRAFEN einzuzahlen ist. Bei sonstigen Projekten ist eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent zu leisten und auf das Konto der Werbeagentur zu überweisen.

 

3.5. Umsatzsteuer
Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

3.6. Nebenleistungen
Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesonders für alle Nebenleistungen der Agentur. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten, anfallende Nächtigungen, Reisespesen, usw.) sind vom Kunden zu ersetzen.

 

3.7. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich! Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten 20 % des Kostenvoranschlages übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Arbeitstagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig eine kostengünstigere Alternative bekannt gibt.

 

3.8. Konzepte und Entwürfe
Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe usw. sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

 

3.9. Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind der Agentur zurückzustellen. Werden, die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben, nicht gebucht, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.

 

3.10. Archivierung
Die Archivierung der Druckdaten erfolgt für die Dauer von einem Jahr nach Druckauftragserteilung. Der Kunde kann jedoch bei der Bestellung um eine zeitliche Erweiterung der Archivierung von 5 Jahren ansuchen. Dies hat den Vorteil, dass bei einer Nachbestellung mit dem bestehenden Layout gearbeitet werden kann und man somit kleine Layout-, Bild- oder Textanpassungen sehr einfach durchführen kann und dies trägt zu einer enormen Kostenersparnis bei. Die erweiterte Archivierung stellt eine Serviceleistung der Agentur dar und ist kostenlos.

 

3.11. Abrechnungs-Rhythmus
Kunden werden einmal monatlich abgerechnet. Das heißt, alles was vor dem Abrechnungstag bereits bei verschiedenen
Druckereien in Auftrag gegeben wurde, wird an diesem Tag auch abgerechnet und die Rechnung dem Kunden entweder auf dem Postweg oder per E-Mail übermittelt. Es ist daher möglich, dass die Rechnung entweder gleichzeitig oder gar vor der Ware einlangt.

 

3.12. Druckdaten
Der Kunde erhält bei Auftragsabschluss die Druckdaten als PDF-Datei, allerdings nur nach vorheriger Vereinbarung die offenen Druckdaten. Im Nachhinein angeforderte »offene Druckdaten« werden kostenpflichtig.

 

4. EIGENTUMSRECHT UND URHEBERSCHUTZ

 

4.1. Alle Leistungen der Agentur aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Fotos, aber auch Angebote), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt erst durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.

 

4.2. Sämtliche urheberrechtliche Verwertungsrechte an einer Website erwirbt der Kunde erst, wenn die Werbeagentur dem Kunden die Daten der Website auf einem Datenträger (CD-Rom / Datenstick) übergeben werden und der Kunde die gemäss Webdesign-Vertrag geschuldete Vergütung vollständig an die Werbeagentur entrichtet hat. Bis zur vollständigen Entrichtung des Honorars verbleiben sämtliche urheberrechtliche Verwertungsrechte bei der Agentur. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

 

4.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – ist die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Angemessen ist grundsätzlich das in der Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.

 

4.4. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

 

5. KENNZEICHNUNG

Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Werbeagentur und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass man den Kunden speziell darüber Informiert. Dem Kunden steht dadurch auch kein Entgeltanspruch zu.

 

6. GENEHMIGUNG

Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Arbeitstagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesonders die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine extreme rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

 

7. TERMINE

Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

 

8. ZAHLUNG

Die Rechnungen der Agentur sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und ohne Abzüge zu begleichen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
Bei Webprojekten berechnet die Werbeagentur die Projektarbeit in drei Teilen: 1. Akontozahlung in Höhe von 33,3 % (lt. Angebot) nach Layoutfertigstellung, 2. Akontozahlung in Höhe von 33,3 % (lt. Angebot) nach Fertigstellung der Programmierung, 3. Akontozahlung in Höhe von 33,3 % (lt. Angebot) bei Onlineschaltung.

 

9. ANGEBOTE & LIEFERKOSTEN

Angebote für die Eigenleistungen der Werbeagentur behalten ihre Gültigkeit 2 Monate nach Angebotsausstellung. Sollten sich Fremdleistungen (z.B. Druckkosten) während der Auftragsbearbeitung verändern, so ist die Werbeagentur berechtigt, diese Mehrkosten dem Kunden weiter zu verrechnen. Ebenfalls sind anfallende Lieferkosten und Verzollungen vom Kunden zu tragen.

 

10. GEWÄHRLEISTUNG & SCHADENERSATZ

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur übernimmt keine Garantie für Rechtschreib- und Satzfehler und die Farbwiedergabe. Bei Druckaufträgen kann es zu Farbabweichungen kommen, da dies von diversen Faktoren abhängig ist wie z.B. Papierqualität, Art der Farbe, Druckmaschine usw. Der Monitor eines Computers kann daher nicht als absoluter Maßstab für die Farbwahl herangezogen werden und daher können die Farben gedruckt vom Original abweichen. Für diese Farbabweichungen übernimmt die Werbeagentur keine Haftung. Sollten verbindliche Korrekturabzüge seitens von Druckereien geliefert werden, so sind diese kostenpflichtig. Für die Gewährleistung und den Schadenersatz bei Drucksorten treten die Gewährleistungs- & Schadenersatzsklauseln der jeweiligen Druckerei in kraft, bei welcher der Druckauftrag erteilt wurde. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Farbdifferenzen, bei Lieferverzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Werbeagentur beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Werbeagentur keinerlei Haftung.

 

11. HAFTUNG

Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, auch bei den von der Agentur vorgeschlagenen Werbemassnahmen, ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der Agentur vorgeschlagene Werbemaßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung der Werbemaßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist. Insbesonders haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemassnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschliesslich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

 

12. DATENSCHUTZ

Die Werbeagentur verpflichtet sich, den Kunden über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils ausführlich zu informieren. Die gespeicherten Daten werden vertraulich behandelt und lediglich zur Ausführung der Bestellung an die Partnerunternehmen weitergegeben. Ihre Daten werden nicht an andere als zum Firmenverbund gehörende Unternehmen zum Zwecke der Werbung oder Marktforschung verwendet. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten sowie des Newsletterempfangs von der Werbeagentur ausdrücklich zu. Die Einwilligung in die Speicherung und zweckgerichtete Verarbeitung seiner Daten kann er jederzeit schriftlich oder durch Übersendung einer E-Mail an office@harrys.cc mit Angabe seiner Kundennummer widerrufen. Dies bedeutet dann eine komplette Löschung seines Profils aus unserer Datenbank.

 

13. ANZUWENDENDES RECHT

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich das Österreichische Recht anzuwenden.

 

14. ERFÜLLUNGSORT & GERICHTSSTAND

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz der Werbeagentur das zuständige Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) zuständig.

 

15. TEILUNWIRKSAMKEIT

Sofern einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung zur Gänze oder teilweise nicht rechtswirksam sind oder ungültig werden, berührt dies die Gültigkeit und Wirksamkeit der davon nicht betroffenen Bestimmungen nicht.

Aktuelle Fassung vom 10.03.2020